Abgefaßte Rechnung, Wie Viel ein jedes probiert stück silber oder gekürnt , fein in sich habe, Und dan das feine oder andere Wercksilber, im kauffen vnd verkauffen zubezalen, leichtlich, vnd one sondere weitleufftige Rechnung zu finden sey
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Allen Müntzmeistern, Wardienen, Goldschmieden, Probirern vnd andern, so mit Silber, oder gekürnt handeln, dienstlich vnd förderlich; Der löblichen Graff vnd Herrschafft Mansfelt, zu ehren geordent